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Übergang am Hessischen Rundfunk

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318

Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Die genannte Stelle liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone, in der grundsätzlich von einer sicheren Querungssituation ausgegangen wird. Insbesondere Fußgängerüberwege sind hier laut der Straßenverkehrsordnung entbehrlich. Aufgrund der derzeit vorliegenden Erfahrungen kann die Wirksamkeit sowie die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer sog. Schachbrettmuster nicht für alle Örtlichkeiten bejaht werden. Daher möchte der Magistrat im Bereich der Bertramstraße stattdessen die vorhandenen beidseitigen Sperrflächen, Markierungen und Provisorien baulich gestalten, auf Gehwegniveau anheben und vorbauen (Gehwegnasen). Dies stellt eine sinnvolle gestalterische Aufwertung des gesamten Bereiches dar. Zu einem späteren Zeitpunkt kann, falls erforderlich, eine farbige Gestaltung der Fahrbahn als Ergänzung vorgenommen werden. Die Arbeiten werden im 3. Quartal 2016 ausgeführt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2015OFOF 994/9Übergang am Hessischen RundfunkOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 5. November 2015OMOM 4699Übergang am Hessischen RundfunkDirektanregung
  3. 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 318Übergang am Hessischen Rundfunk
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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