Ausreichend Taxistandplätze vor dem Neubau des Höchster Klinikums einplanen
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 317
Betreff: Ausreichend Taxistandplätze vor dem Neubau des Höchster Klinikums einplanen Für die Einrichtung von Taxihalteplätzen bei dem Krankenhaus-Neubau sind entsprechende Voraussetzungen zu klären. Die Anregung des Ortsbeirats wird daher als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Gesprächskreises "Taxi" im Februar 2018 gesetzt. Sollte die Einrichtung auf dem Klinikgelände nicht möglich sein, würden die Taxiplätze zu Lasten der freien Parkmöglichkeiten für Anlieger gehen. Sollte dies unumgänglich sein, werden vor dem Klinikeingang auf öffentlichem Gelände eine entsprechende Anzahl Parkplätze als Taxiplätze ausgewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2017BB 322E-Taxis fördernMagistratsbericht
- 22. Oktober 2017OFOF 508/6Ausreichend Taxistandplätze vor dem Neubau des Höchster Klinikums einplanenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2017OFOF 527/6Höchst: Taxistandplätze vor dem Neubau des Klinikums Höchst auch mit Elektroladesäulen planenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017OMOM 2363Höchst: Taxistandplätze vor dem Neubau des Klinikums Höchst auch mit Elektroladesäulen planenDirektanregung
- 7. November 2017OMOM 2362Ausreichend Taxistandplätze vor dem Neubau des Höchster Klinikums einplanenDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 317Ausreichend Taxistandplätze vor dem Neubau des Höchster Klinikums einplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab