Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe Radeberger
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 312
Betreff:
Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe Radeberger
Der Magistrat verhandelt gegenwärtig mit der Radeberger Gruppe KG hinsichtlich der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für die Ansiedlung des Unternehmens an einem neuen geeigneten Standort und ist bestrebt, das Unternehmen innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt am Main umzusiedeln.
Die von der Brauereigruppe Radeberger angestrebte Ansiedlung in Nieder-Eschbach wird aufgrund der überwiegenden Lage dieses Areals innerhalb des Frankfurter GrünGürtels vom Magistrat nicht weiter verfolgt.
Der Magistrat sieht sich generell gehalten, Gespräche mit Bauherrn und Grundstückserwerbern – so auch den Inhalt der Verhandlungen mit der Radeberger Gruppe KG – vertraulich zu behandeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2008OFOF 231/15Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe RadebergerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2008OMOM 2797Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe RadebergerDirektanregung
- 16. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 312Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe RadebergerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab