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Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe Radeberger

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 08.11.2008

Betreff: Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe Radeberger Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend das Angebot einer Ansiedlung der Brauereigruppe Radeberger im Grüngürtelpark Nieder-Eschbach zurückzuziehen und eine andere, wirklich geeignete Fläche in Frankfurt auszuweisen.

Begründung: Der Grüngürtelpark stellt ein Gebiet der Naherholung dar, welches von Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürgern gerne wahrgenommen wird. Weiterhin ist die jetzige Freifläche der letzte Rest einer Frischluftschneise für Frankfurt, die damit ihre Funktion zum Nachteil Frankfurts verlieren würde. Eine Ausweitung des Gewerbegebietes an der angebotenen Stelle würde durch das zu erwartende erhöhte Fahrzeugaufkommen die an sich bereits unzumutbare Belastung durch Lärm und Abgase nochmals erhöhen. Zudem sprechen die Zugehörigkeit zum Frankfurter Grüngürtel und die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gegen eine Gewerbeansiedlung jeglicher Art. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2008OFOF 231/15Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe RadebergerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. November 2008Sie sind hier
    OMOM 2797Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe Radeberger
    Direktanregung
  3. 16. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 312Der Grüngürtelpark Nieder-Eschbach ist kein Standort für die Brauereigruppe RadebergerStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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