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Regenbogenfüße entlang der Schulwege rund um die Astrid-Lindgren-Schule

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt die Idee der Regenbogenfüße für einen sicheren Schulweg, sieht jedoch rechtliche Hürden, da es sich nicht um reguläre Verkehrszeichen handelt. Er schlägt vor, dass der Ortsbeirat mit der Astrid-Lindgren-Schule Kontakt aufnimmt, um die Maßnahme möglicherweise als Schulprojekt umzusetzen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat unterstützt gerne Maßnahmen für einen sicheren Schulweg und setzt diese - soweit möglich - um. Bei den in der Anregung gewünschten Regenbogenfüßen handelt es sich um kein reguläres Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung. Daher kann diese Markierung leider nicht im Rahmen der laufenden Fahrbahnmarkierungen ausgeführt werden. Damit die Anregung dennoch umgesetzt werden kann schlägt der Magistrat vor, dass sich der Ortsbeirat mit der Astrid-Lindgren-Schule in Verbindung setzt. Gegebenenfalls kann die Maßnahme als Projekt der Schule durchgeführt werden. Damit durch die Farbe für die Regenbogenfüße keine rutschigen Stellen auf dem Gehweg entstehen, berät der Magistrat die Schule bei der Auswahl der Farbe. Dafür können sich die Projektverantwortlichen an den Baubezirk Nord/Ost des Amtes für Straßenbau und Erschließung wenden, Telefonnummer 069/212-46926.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2019OFOF 694/9Regenbogenfüße entlang der Schulwege rund um die Astrid-Lindgren-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 31. Oktober 2019OMOM 5374Regenbogenfüße entlang der Schulwege rund um die Astrid-Lindgren-SchuleDirektanregung
  3. 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 306Regenbogenfüße entlang der Schulwege rund um die Astrid-Lindgren-Schule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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