Blindensteine an den Fußgängerüberwegen
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 305
Betreff: Blindensteine an den Fußgängerüberwegen Der Magistrat hat eine Prüfung im Sinne der Anregung des Ortsbeirats veranlasst. Die Blindenleitplatten entsprechen unter Berücksichtigung der Rutschsicherheit/ Rauheit den Anforderungen der einschlägigen DIN für "Werksteinplatten“. Die taktilen Rillenplatten haben gemäß Anforderungen und Kennzeichnung ein ausreichendes Griffigkeitsprofil. Höhere Griffigkeiten könnten nur durch den Wegfall der "Selbstreinigenden“ Beschichtung erfolgen, etwa durch eine Aufrauung der Plattenoberfläche. Dies hätte zur Folge, dass die Rillen und Rippen den Witterungsbedingungen (insbesondere Frost) schutzlos ausgesetzt wären und nur eine sehr kurze Lebensdauer hätten. Nach Aussage des Herstellers werden Platten ohne Beschichtung nicht hergestellt. Zudem wären die Platten nach kurzer Zeit "ergraut“ und für Menschen deren Sehfähigkeit eingeschränkt ist, nur noch schwer von dem Gehwegbelag zu unterscheiden und böten damit kein sicheres Leitsystem mehr. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2010OFOF 998/3Blindensteine an den FußgängerüberwegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2010OMOM 4687Blindensteine an den FußgängerüberwegenDirektanregung
- 9. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 305Blindensteine an den FußgängerüberwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab