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Defibrillator am Bürgeramt anbringen

Vorlagentyp: STMagistrat
55 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, keinen Defibrillator am Bürgeramt Nieder-Eschbach anzubringen, da der Standort nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, wenn er am meisten benötigt wird. Stattdessen sollte die U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als besser geeigneter Standort in Betracht gezogen werden, da sie zentraler gelegen und durchgehend zugänglich ist.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das lebensrettende Potential eines automatisierten externen Defibrillators (AED) hängt maßgeblich von seiner Verfügbarkeit und Zugänglichkeit im Ernstfall ab. Vor diesem Hintergrund erscheint das Bürgeramt Nieder-Eschbach als Standort nur eingeschränkt geeignet. Das Gebäude ist außerhalb der regulären Öffnungszeiten - also abends, an Wochenenden oder teilweise bereits am Nachmittag - für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Zudem ist der Betrieb eines einzelnen AED mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden: Die Geräte müssen regelmäßig gewartet, überprüft und einzelne Komponenten turnusgemäß ausgewechselt werden. Isolierte Einzelstandorte verursachen hierbei erfahrungsgemäß einen überproportional hohen Ressourceneinsatz. In Anbetracht dieser Umstände ist die U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als Standort besser geeignet. Aufgrund der zentralen Lage, der freien Zugänglichkeit und des kontinuierlichen Reisebetriebs wäre ein dort installiertes Gerät für deutlich mehr Menschen erreichbar. Hinzu kommt, dass die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) bereits an mehreren unterirdischen U-Bahn-Stationen im Stadtgebiet AEDs betreibt. Die Ausstattung von ÖPNV-Haltestellen mit Infrastruktur richtet sich nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans 2025+. Diese können dem Anlagenband (verfügbar unter: https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrspla n_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025__Anlagenband__S.1-133_.pdf) entnommen werden. Für die vorgeschlagene oberirdische Stadtbahnstation Nieder-Eschbach ist entsprechend der festgelegten Vorgaben keine Ausstattung mit Defibrillatoren vorgesehen. Mit der anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden die Kriterien zur Ausstattung der Stationen überprüft. Dies beinhaltet auch die Auswahl eines strategisch geeigneten Standorts für einen optimalen Wirkungsradius zum Einsatz von Defibrillatoren an Haltestellen und Stationen,

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2025OFOF 344/15Defibrillator am Bürgeramt anbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Februar 2025OMOM 6487Defibrillator am Bürgeramt anbringenDirektanregung
  3. 26. Mai 2025STST 836Defibrillator am Bürgeramt anbringenStellungnahme
  4. 28. November 2025STST 1992Defibrillator am Bürgeramt anbringenStellungnahme
  5. 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    STST 300Defibrillator am Bürgeramt anbringen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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