Eschersheimer S-Bahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Gelände am ehemaligen Bahnhof Eschersheim als Bahnbetriebsgelände ausgewiesen ist und keine Bauberatungen stattgefunden haben. Daher sieht der Magistrat keine Grundlage für einen Wettbewerb, bietet jedoch Unterstützung an, falls die Deutsche Bahn eine andere Nutzung plant.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Gelände am ehemaligen Bahnhof Eschersheim ist planungsrechtlich als Bahnbetriebsgelände ausgewiesen und befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme -ST 250- vom 31.01.2022 mitgeteilt hat, ist die Fläche als Rettungsplatz für den Bahnbetrieb behördlich abgestimmt. Bauberatungen zu dieser Fläche haben nicht stattgefunden.
Unter diesen Voraussetzungen sieht der Magistrat keine Grundlage, eigeninitiativ einen Wettbewerb für diese Fläche anzustoßen. Sollte die Deutsche Bahn jedoch eine andere Nutzung des Geländes anstreben und hierfür einen Wettbewerb planen, wird der Magistrat sie gerne bei der Durchführung unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2024OFOF 763/9Eschersheimer S-BahnhofOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Juni 2024OMOM 5586Eschersheimer S-BahnhofDirektanregung
- 21. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 299Eschersheimer S-BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab