Berger Marktplatz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2009, ST 296
Betreff: Berger Marktplatz Der Magistrat sieht die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Platzbeschaffenheit des Berger Marktplatzes, hält diese allerdings erst nach Abschluss der Arbeiten zum Neubau des Jugendhauses im Nordosten des Geländes für sinnvoll. Der zur Sanierung vorgeschlagene Bereich des Berger Marktplatzes befindet sich zum Teil in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung, zum Teil in der Verantwortung des Grünflächenamtes. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird die von ihm verwalteten Flächen des Berger Marktplatzes bei geeigneter Witterung instand setzen, um hier eine erste Verbesserung zu erreichen. Nach Errichtung des neuen Jugendhauses wird der mit wassergebundener Wegedecke befestigte Bereich grundhaft erneuert. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel im Produkthaushalt für die Sanierungsmaßnahmen der Flächen, die in die Zuständigkeit des Grünflächenamtes fallen, würden entsprechend der Mittelverfügbarkeit in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus des Jugendhauses frühestens ab 2010 beantragt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2008OFOF 367/16Berger MarktplatzOrtsbeiratsantrag · WBE
- 25. November 2008OMOM 2769Berger MarktplatzDirektanregung
- 17. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 296Berger MarktplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab