Rasengräber auf dem Berkersheimer Friedhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 294
Betreff: Rasengräber auf dem Berkersheimer Friedhof Der Magistrat - Grünflächenamt - hat die Anfrage geprüft, ob auf dem Friedhof in Berkersheim eine Fläche für Rasengräber ausgewiesen werden kann. Hierzu bedarf es vorab einiger Informationen und Erläuterung der Sachverhalte. Der Friedhof Berkersheim ist mit einer Fläche von rund 0,3 ha ein sehr kleiner Friedhof mit wenig Frei- und Überhangflächen und es können somit nur die traditionellen und meist nachgefragten Grabarten angeboten werden. Daher hat das Fachamt beschlossen, eine derzeit kleine freie Fläche für Urnenwahlgrabstätten umzugestalten und keine Rasengräber neu anzulegen. Auch bei Urnenwahlgrabstätten kann eine Grabplatte analog den Rasengräbern durch den Nutzungsberechtigten gewählt werden und eine einfache Bepflanzung kann zur Gestaltung der Grabfläche dienen. Alternativ stehen auf den benachbarten Friedhöfen der Stadtteile Bonames und Harheim sowie auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Heiligenstock den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Rasengrabarten zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2017OFOF 419/10Rasengräber auf dem Berkersheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2017OMOM 2542Rasengräber auf dem Berkersheimer FriedhofDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 294Rasengräber auf dem Berkersheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab