Rasengräber auf dem Berkersheimer Friedhof
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Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2542 entstanden aus Vorlage: OF 419/10 vom 20.11.2017
Betreff: Rasengräber auf dem Berkersheimer Friedhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, auf dem Berkersheimer Friedhof eine Fläche für Rasengräber auszuweisen.
Begründung: Der Wunsch wurde von Bürgerinnen und Bürgern an den Ortsbeirat 10 herangetragen. Eine Freifläche zur Anlage von Rasengräbern sei vorhanden. Bisher müssen Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger, die für sich oder ihre Angehörigen eine Bestattung in einem Rasengrab wünschen, auf den Hauptfriedhof ausweichen. Rasengräber zeichnen sich dadurch aus, dass die Gräber (Urnen-/Erdbestattung) lediglich durch eine kleine Grabplatte gekennzeichnet sind und auf individuellen Grabschmuck verzichtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2017OFOF 419/10Rasengräber auf dem Berkersheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2017Sie sind hierOMOM 2542Rasengräber auf dem Berkersheimer FriedhofDirektanregung
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 294Rasengräber auf dem Berkersheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats