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Wiederholte Starkregenereignisse am Frankfurter Berg

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Überprüfung der Kanalisation am Frankfurter Berg im Hinblick auf Starkregenereignisse. Es wird festgestellt, dass das Kanalnetz hydraulisch ausreichend ist und Maßnahmen nur in geringem Maß erforderlich sind. Grundstückseigentümern wird geraten, ihre Entwässerungssysteme zu sichern und überflutungsangepasste Gestaltungen vorzunehmen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

  1. Die Kanalisation am Frankfurter Berg wird derzeit im Rahmen einer hydrodynamischen Kanalnetzberechnung mit vorgeschalteter Niederschlag-Abfluss-Messkampagne überprüft. Die ersten Ergebnisse dieser Berechnung zeigen, dass das Kanalnetz am Frankfurter Berg hydraulisch ausreichend leistungsfähig ist, auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Maßnahmen am Kanalnetz werden nicht bzw. ggf. nur in geringem Maß erforderlich.
  2. In der Kanalnetzberechnung wird auch der Prognosezustand berechnet. In dem entsprechenden Prognose-Modell sind alle geplanten Erschließungsgebiete und größeren Bauvorhaben enthalten.
  3. Kanäle werden für Regenereignisse von etwa 2- bis 5-jährlicher Wiederkehrhäufigkeit dimensioniert. Bei seltenen Starkregen kommt es daher planmäßig zum Abfluss auf der Oberfläche und zum Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen. Es liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer ihre Gebäude einerseits gegen Rückstau aus dem Kanal (korrekt ausgeführte und intakte Rückstausicherung) und andererseits gegen die oberflächige Überflutung zu sichern (kritische Bereiche sind hier z. B. Lichtschächte oder Kellereingänge). Dieser Objektschutz ist insbesondere dann wichtig, wenn die Grundstücke topographisch tiefer als die Straßenoberkante liegen. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Klimawandels lokale Starkregen häufiger und stärker auftreten. Statistisch kann dies bislang noch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Dennoch kann es lokal zu Häufungen kommen. Hinzu kommt, dass durch höherwertige Kellernutzungen die Schadenshöhe steigt und Versiegelung und bauliche Nachverdichtung die Überflutungsgefährdungen erhöhen.
  4. Den Grundstückseigentümern wird nahegelegt, für eine intakte Grundstücksentwässerung zu sorgen. Dies umfasst die Schadensfreiheit der privaten Kanäle sowie die korrekte Ausführung der Sicherung gegen Rückstau aus dem Kanal. Der oberflächigen Überflutung bei Starkregen kann eine überflutungsangepasste Gestaltung der Gebäude und Grundstücke entgegenwirken. Darüber hinaus ist die Entsiegelung von Flächen (z. B. Vorgärten) immer sinnvoll, da es dadurch zu weniger Abfluss auf der Oberfläche bei Starkregen kommt. Zur besseren Regulierung von oberflächigen Abflüssen aufgrund von Starkregen kann die Stadt Frankfurt am Main durch die überflutungsgerechte Anpassung und Umgestaltung von Straßen (Bordsteine) und Grünflächen (Auffangmulden) sowie der Schaffung von Notwasserwegen beitragen.
  5. Für die Analyse von Starkregen-Gefährdungen und als Grundlage für Vorsorgemaßnahmen erstellt das Umweltamt zurzeit eine stadtweite Starkregenkarte. Im Einzelfall werden bei Bedarf lokal genauere Überflutungsberechnungen erstellt werden.
  6. Der Lachegraben und die Feuchtwiesen, sofern mit Feuchtwiesen die nördlich des Walnußweg gelegenen Flächen gemeint sind, haben aufgrund des Höhenunterschiedes keinen Einfluss auf den Oberflächenanstau in den betroffenen Straßenzügen. Das Gelände fällt Richtung Lachegraben.
  7. Die Kanalisation nördlich des Berkersheimer Weges hat keinen Einfluss auf die Kanalisation im Bereich Holunder-/Azaleenweg. Bei dem thematisierten Rückhaltebecken aus den 1980er Jahren handelt es sich wohl um ein Bauwerk im Bereich des Kinderspielplatzes nördlich des Berkersheimer Weges. Dieses Bauwerk war früher ein Regenüberlauf, inzwischen wurde es durch einen Stauraumkanal ersetzt. Das Wasser kommt überwiegend aus den Wohngebieten nördlich des Berkersheimer Weges. Der Stauraumkanal ist nach den aktuellen hydraulischen Berechnungsvorgaben dimensioniert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2020OFOF 1033/10Wiederholte Starkregenereignisse am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. September 2020OMOM 6499Wiederholte Starkregenereignisse am Frankfurter BergDirektanregung
  3. 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 293Wiederholte Starkregenereignisse am Frankfurter Berg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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