Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Franz-Rücker-Allee — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Franz-Rücker-Allee per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Die vom Ortsbeirat angesprochenen Lichtsignalanlagen in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad" (REB1), Leonardo-da-Vinci-Allee / August-Euler-Straße (REB2), Leonardo-da-Vinci-Allee / Parsevalstraße / Gebrüder-Wright-Straße (REB3) und Am Römerhof / Leonardo-da-Vinci-Allee (RÖ4) sind technisch nachrüstbar. Die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage (FA15), der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte) (A1) und der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee (SF) sind hingegen veraltet. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Lichtsignalanlage in der Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße kann vom Magistrat nicht eindeutig zugeordnet werden. Eventuell handelt es sich um die Lichtsignalanlage in der Schloßstraße / Rödelheimer Straße (SCHLO 1) oder in der Ginnheimer Landstraße / Sophienstraße / Ginnheimer Straße (GL 1). Eine Nachrüstung mit akustischem Signal sowie Vibration ist in beiden Fällen aufgrund der veralteten Steuergeräte nicht möglich. Die Außenanlage der Lichtsignalanlage in der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof) (SCHLO 5) ist veraltet. Eine Nachrüstung ist nur bei der Erneuerung der Außenanlage möglich. Alle betroffenen Lichtsignalanlagen werden in die Prioritätenliste der Stadt Frankfurt am Main für den Bau bzw. Umbau von Lichtsignalanlagen aufgenommen. Die Festlegung einzelner Prioritäten erfolgt unter Einbindung des Blindenschutzbundes. In Abhängigkeit der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel werden die Lichtsignalanlagen nach ihrer Priorität nachgerüstet bzw. umgebaut. Bei Neu- und Umplanungen von Lichtsignalanlagen werden Anforderungstaster generell mit akustischem Signal sowie Vibration ausgestattet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2016OFOF 133/2Ampelanlagen für Seh- und HörgeschädigteOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 31. Oktober 2016OMOM 832Ampelanlagen für Seh- und HörgeschädigteDirektanregung
  3. 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 290Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen