Westumgehung Unterliederbach
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die verkehrlichen Auswirkungen der Bebauungspläne Nr. 926 und Nr. 930 sowie der Westumfahrung Unterliederbach gemeinsam zu betrachten. Dies ist notwendig, um die Verkehrserzeugungen und -verlagerungen angemessen zu analysieren und die Verkehrsuntersuchung durchzuführen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die verkehrlichen Betrachtungen zum Bebauungsplan Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" haben in der Tat ergeben, dass der zusätzliche Verkehr ohne die Westumfahrung Unterliederbach abgewickelt werden könnte. Mit den sich erst danach ergebenden Überlegungen zur Entwicklung des Bildungscampus Unterliederbach (Bebauungsplan Nr. 930) und den sich daraus ergebenden Verkehrserzeugungen bzw. Verkehrsverlagerungen ist aus Sicht des Magistrates eine erweiterte Betrachtung mit beiden Bebauungsplänen und der Westumfahrung angebracht. Die erforderliche Verkehrsuntersuchung befindet sich derzeit im Vergabeverfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2019BB 330Westumgehung UnterliederbachMagistratsbericht
- 16. Oktober 2019OFOF 1151/6Westumgehung UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2019OMOM 5263Westumgehung UnterliederbachDirektanregung
- 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 289Westumgehung UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab