Hundekottütenspender und Hundewiese für die Grünanlage an der Tacitusstraße
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 289
Betreff: Hundekottütenspender und Hundewiese für die Grünanlage an der Tacitusstraße Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Zum einen würde eine solche Nutzung mit den Nutzern der Grünanlage kollidieren. Zum anderen bietet die Fläche dort keine passende Topografie, um eine solche Freilauffläche für Hunde darstellen zu können. Dies wäre nur durch eine Umzäunung zu gewährleisten. Die hierbei entstehenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen. Es könnten dennoch Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Diese stellt das Fachamt jedoch nur auf, wenn das regelmäßige Befüllen durch Anlieger gewährleistet ist. Sollte der Ortsbeirat Paten benennen, kann der Magistrat die Beutelspender aufstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2017OFOF 212/8Hundekottütenspender und Hundewiese für die Grünanlage an der TacitusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2017OMOM 2297Hundekottütenspender und Hundewiese für die Grünanlage an der TacitusstraßeDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 289Hundekottütenspender und Hundewiese für die Grünanlage an der TacitusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab