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Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks

Vorlagentyp: STMagistrat
156 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Es wird erläutert, dass keine Daten zu bestimmten Fragestellungen vorliegen, jedoch verschiedene Programme zur Unterstützung von Mädchen und zur Prävention von Frauenfeindlichkeit implementiert sind. Ziel ist es, das Bewusstsein für Geschlechterrollen zu stärken und einen geschützten Raum für alle Kinder zu schaffen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Ortsbeiratsanfrage enthält verschiedene Fragestellungen zum Bereich Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Zu den Fragen a), d) und e) können keine Aussagen getroffen werden, da hierzu keine Daten erfasst werden und daher auch keine entsprechenden Datenstatistiken existieren.

Die Fragen b) und c):

An 38 Grundschulen und 39 allgemeinbildenden Schulen setzen verschiedene Jugendhilfeträger im Auftrag des Stadtschulamts die Förderprogramme "Jugendhilfe in der Grundschule" bzw. "Jugendhilfe in der Schule" um. Alle Angebote werden auf Grundlage der Leitlinien zur Mädchen- bzw. Jungenarbeit umgesetzt.

Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche häusliche Sozialisationserfahrungen, die zum Teil auch mit einem unterschiedlichen Rollenverständnis von Frau und Mann einhergehen. Die Jugendhilfemitarbeitenden an den Schulen greifen die daraus resultierenden Probleme in ihrer Arbeit auf und bearbeiten diese mit den Schülerinnen und Schülern sowohl in Klassenangeboten, als auch in Projekten und Einzelberatungen. Bei Bedarf werden hierfür auch externe Fachkräften wie Pro Familia, die Fachstelle für Jungenarbeit, das Frauenreferat und weitere Experten für Projekte angefragt und bei Bedarf eingebunden.

Weiterhin unterstützt die Jugendhilfe insbesondere Mädchen dabei sich Räume zu erschließen und ihnen einen festen und geschützten Raum bieten zu können.

Das Thema Frauenfeindlichkeit wird präventiv in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bearbeitet.

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Kindern und Jugendlichen als Bezugspersonen bereit und in entsprechend auftretenden Situationen zur Seite. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Handlungs- sowie Konfliktfähigkeit gestärkt. Das Bewusstsein von eigenen Grenzen und den Grenzen des Gegenübers wird ebenfalls gestärkt. Spezielle geschlechtsspezifische Angebote sowohl für Mädchen als auch für Jungen bieten einen zusätzlichen geschützten Rahmen.

Innerhalb von Projekten setzen sich die Kinder und Jugendliche mit Themen wie zum Beispiel Kinderrechten und Menschenrechten auseinander. Bei Vorfällen in den Einrichtungen wird direkt auf einen Abbruch des Regelverstoßes und eine Klärung mit den Beteiligten hingewirkt.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen stehen Fortbildungen zur Verfügung, kollegiale Beratung und nach Bedarf auch Supervision.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2020OFOF 1594/5Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Februar 2020OMOM 5788Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5Direktanregung
  3. 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 156 Wochen
    STST 283Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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