Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 283
Betreff: Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen des Hafentunnels entsprechen den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Vorschriften. Auch aus heutiger Sicht sind diese technisch ausreichend und verkehrssicher. Zusätzliche Lichtinstallationen mit entsprechenden Effekten, wie sie im Vorfeld der Lichtschau "Luminale 2016" in Erwägung gezogen wurden, würden zur Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und somit zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führen. Um jedoch den Fuß-/Radweg freundlicher zu gestalten, wird der Magistrat die Wand auf der Westseite des Tunnels (entlang des Fuß-/Radweges) mit einem hellen Anstrich versehen. Dem Wunsch des Ortsbeirates 1 nach einer Verschönerung durch legale Graffiti, entspricht der Magistrat, indem in kleineren Abschnitten der o.g. Wand geeignete Möglichkeiten hierfür geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2016OFOF 715/1Beleuchtung und Verschönerung HafentunnelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016OMOM 4919Beleuchtung und Verschönerung des HafentunnelsDirektanregung
- 18. Juli 2016STST 945Beleuchtung und Verschönerung des HafentunnelsStellungnahme
- 3. Februar 2017Sie sind hierSTST 283Beleuchtung und Verschönerung des HafentunnelsStellungnahme
- 30. August 2020OFOF 1404/1Wände im Hafentunnel künstlerisch gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2020OMOM 6535Wände im Hafentunnel künstlerisch gestaltenDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 266 WochenSTST 246Wände im Hafentunnel künstlerisch gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab