Mehr Sicherheit und Raum für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherheit von Fußgängern auf der Helmut-Sittler-Promenade und der Nutzung durch Radfahrer. Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, den Radverkehr auf der Promenade auszuschließen, da die aktuelle Route als wichtig für den Alltags- und Freizeitverkehr angesehen wird. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit und Attraktivität der bestehenden Radwege zu verbessern.
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Schießhüttenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 50701.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vogeltränken im Ortsbezirk 127.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schießhüttenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Wunsch, dass zu Fuß Gehende sicher die Helmut-Sittler-Promenade nutzen können ohne von zu schnell fahrendem Radverkehr gefährdet zu werden, ist ein berechtigtes Anliegen. Dennoch kann der Anregung, dass Radverkehr auf der Helmut-Sittler-Promenade ausgeschlossen wird und stattdessen ausschließlich auf dem parallel verlaufenden Fechenheimer Leinpfad fahren soll, nicht entsprochen werden.
Die Fahrbeziehung ist nicht nur für Alltagsverkehre, sondern als Teil des GrünGürtel Radrundweges eine wichtige Freizeitroute mit entsprechenden Sicherheits- und Attraktivitätsstandards. Die derzeitige Führung, abschnittsweise über die Straße "Alt-Fechenheim", abschnittsweise über den Leinpfad, entspricht diesen nach Auffassung des Magistrats nicht. Der Fechenheimer Leinpfad ist als einzige zulässige Route für den Radverkehr ungeeignet, weil
- er mehrfach von (barrierefrei ausgebauten) Haltestellen unterbrochen wird, der Radverkehr muss über die Haltestellen fahren (Abbildung 1)
- Gebäudeausgänge und zahlreiche nicht einsehbare Einmündungen entlang des Leinpfades Konfliktstellen (auch mit zu Fuß Gehenden) sind (Abbildung 2). Wegen der Übersichtlichkeit ist die Promenade für eine gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr wesentlich geeigneter.
- Drängelgitter über die Straßenbahnlinie die Erreichbarkeit des Athur-von-Weinberg-Stegs erschweren (Abbildung 3)
- er abschnittsweise (zwischen Schießhüttenstraße und Arthur-von-Weinberg-Steg) mit 2,00 - 2,50 m zu schmal (und schmaler als die Promenade) ist, aber
- er aufgrund der Barrierewirkung der Straßenbahngleise ebenfalls intensiv von zu Fuß Gehenden genutzt wird (Abbildung 4)
- es für Radverkehr aus Richtung Norden kommend unkomfortabel und nicht intuitiv ist, zunächst in Gegenrichtung zu fahren, um nördlich der Haltestelle Alt-Fechenheim die Gleise zu queren.
Die im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle "Alt-Fechenheim" geplante -bisher aber nicht realisierte- südliche Querungsmöglichkeit würde die Chance bieten, mehr Radverkehr als bisher auf den Leinpfad westlich der Gleise zu lenken.
Abbildung 1: Ausbau des Leinpfades zur barrierefreien Haltestelle
Abbildung 2: nicht eisehbare Einmündungen auf dem Leinpfad
Abbildung 3: Drängelgitter Lappengasse als Zufahrt zum Athur-von Weinberg-Steg
Abbildung 4: Fußgänger auf dem Leinpfad
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2022OFOF 322/11Mehr Sicherheit und Raum für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-PromenadeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022OMOM 2550Mehr Sicherheit und Raum für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-PromenadeDirektanregung
- 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2836Mehr Sicherheit und Raum für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-PromenadeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab