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Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel, E-Scooter-Parkplatz, Ladezone und Bänke für das zentrale Bürgeramt in der Lange Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Fläche nicht im städtischen Eigentum ist und kein Wegerecht für die Allgemeinheit im Grundbuch eingetragen ist. Daher ist die Fläche nicht für die Öffentlichkeit nutzbar.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Fläche befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit ist im Grundbuch nicht eingetragen. Es handelt sich also nicht um eine für die Öffentlichkeit nutzbare Wegeverbindung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2022OFOF 586/1Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel, E-Scooter-Parkplatz, Ladezone und Bänke für das zentrale Bürgeramt in der Lange StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. September 2022OMOM 2639Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel, E-Scooter-Parkplatz, Ladezone und Bänke für das zentrale Bürgeramt in der Lange StraßeDirektanregung
  3. 19. Dezember 2022Sie sind hier
    STST 2820Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel, E-Scooter-Parkplatz, Ladezone und Bänke für das zentrale Bürgeramt in der Lange Straße
    Stellungnahme
  4. 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1500Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel, E-Scooter-Parkplatz, Ladezone und Bänke für das zentrale Bürgeramt in der Lange StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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