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Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechen rechtlicher Vorgaben sichern

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2010, ST 281

Betreff:

Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechen rechtlicher Vorgaben sichern

  1. Um das Defizit an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu beheben werden durch Erweiterungen bestehender Einrichtungen, durch Maßnahmen im Sofortprogramm Kinderbetreuung (Förderung von Trägern bei der Schaffung neuer Einrichtungen in angemieteten Räumen), durch Kita-Neubauten, sowie durch den Ausbau der Kindertagespflege neue Plätze geschaffen.

Im Ortsbezirk 7 handelt es sich um folgende Maßnahmen:

- Bereits im November 2009 eröffnete der Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern eine Krabbelstube mit 22 Plätzen für unter 3 Jährige am Industriehof 3 (Planungsbezirk Hausen, Kerschensteinerschulbezirk).

- Für Februar 2010 plant die Arbeiterwohlfahrt eine Krabbelstube mit 40 Plätzen für unter 3 Jährige Kinder in der Strubbergstraße 70 (Planungsbezirk Rödelheim, Brentanoschulbezirk) in Betrieb zunehmen.

- Für März 2010 plant der Sozialpädagogische Verein eine altersübergreifende Einrichtung mit 20 Plätzen für unter 3 Jährige und 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in der Kollwitzstraße 1 (Planungsbezirk Praunheim, Ebelfeldschulbezirk) zu eröffnen.

- Weitere 5 Projekte von unterschiedlichen Trägern sind im Ortsbezirk 7 im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung zurzeit in Planung und Prüfung. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen werden bis Ende 2010 weitere 155 Plätze für unter 3 Jährige sowie 55 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren geschaffen.

- Drei bestehende Einrichtungen prüfen derzeit die Möglichkeit von Erweiterungen. Dadurch können bis Ende 2011 zusätzliche 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahren entstehen.

- Für einen Krippenneubau mit 60 Plätzen läuft die Standortsuche.

  1. Nach Umsetzung o.g. Maßnahmen ergibt sich für den Ortsbezirk 7 bis 2011 bereits ein Versorgungsgrad von 39% (392 Plätze) für Kinder unter 3 Jahren.

Davon:

Rödelheim: 39% (193 Plätze), Hausen: 65% (169 Plätze), Praunheim 12% (30 Plätze).

Anschließend prüft der Magistrat, ob es in den Stadtteilen weitere Bedarfe gibt.

Um eine gesamtstädtische Versorgung von 50% der Kinder unter drei Jahren zu erreichen plant der Magistrat eine Versorgung von 40% in den Stadtteilen. Für die weiteren 10% der Kinder werden Plätze in Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug geschaffen, wie betriebsnahen Einrichtungen oder Einrichtungen mit einem besonderen pädagogischen Angebot, z.B. Zweisprachigkeit.

Die gesamtstädtische Versorgungsquote von 50% soll bis 2013 erreicht werden.

Grundlage sind folgende gesetzliche Vorgaben:

a) Ein Platzangebot nach §24 SGB VIII muss ab dem 01.10.2010 vorgehalten werden. In der Übergangsregelung (§24 SGB VIII) ist der stufenweise Ausbau geregelt.

Auf Bundesebene wird hierfür ein Angebot für 20% der Altersgruppe der unter Dreijährigen kalkuliert. Für Frankfurt wird davon ausgegangen, dass in 2010 eine Versorgungsquote von durchschnittlich 30% erreicht sein muss, um diesen Anspruch zu erfüllen.

b) Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), welches am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, sieht den uneingeschränkten, an keine Voraussetzungen gebundenen subjektiv-rechtlichen Betreuungsanspruch ab dem

  1. Lebensjahr vor, der am 01.08.2013 in Kraft tritt.

Bund und Länder haben sich auf eine bundesdurchschnittliche Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren verständigt. Sie gehen davon aus, dass der Platzbedarf in Großstädten deutlich höher liegen wird als im ländlichen Raum.

Der Magistrat geht davon aus, dass die Einlösung des Rechtsanspruchs ab dem

  1. Lebensjahr in Frankfurt eine Versorgung von 50% der unter 3Jährigen erfordert.
  1. Für den gesamtstädtischen Ausbau und Erweiterung der Kindertagesbetreuung in Frankfurt sind im Doppelhaushalt 2010/2011 Mittel für insgesamt 1974 Krippenplätze, 1250 Kindergartenplätze, 236 Hortplätze und 600 Plätze in der erweiterten schulischen Betreuung vorgesehen. Diese Mittel sind nicht regional zugewiesen, um sie flexibel dem Planungsfortschritt entsprechend einsetzen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2009BB 864Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei.JahrenMagistratsbericht
  2. 9. November 2009OFOF 645/7Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechend rechtlicher Vorgaben sichernOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  3. 24. November 2009VV 1162Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechend rechtlicher Vorgaben sichernAnfrage
  4. 2. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 281Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechen rechtlicher Vorgaben sichern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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