Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Unbenannte Sackgasse Bleichstraße und stellt fest, dass die Fläche nicht im städtischen Eigentum ist. Es besteht kein Wegerecht für die Allgemeinheit, was bedeutet, dass die Fläche nicht öffentlich nutzbar ist.
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Bleichstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eine ehemalige Bewohnerin einer als Familiennotunterkunft genutzten Einrichtung in der Bleichstraße 16 berichtet über un24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bleichstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Fläche befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit ist im Grundbuch nicht eingetragen. Es handelt sich also nicht um eine für die Öffentlichkeit nutzbare Wegeverbindung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2022OFOF 584/1Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022OMOM 2637Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?Direktanregung
- 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2819Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab