Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und Speicherstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 279
Betreff: Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und Speicherstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat beabsichtigt, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Hinsichtlich der Realisierung besteht jedoch noch Abstimmungsbedarf mit dem Blindenbund Hessen e.V. Der Magistrat bedauert deshalb, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend Stellung nehmen zu können. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2010OFOF 702/1Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010OMOM 4662Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2011Sie sind hierSTST 279Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeStellungnahme
- 6. September 2011Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1018Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab