Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und Speicherstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Blinde und Sehbehinderte, die im vorderen Gutleutviertel wohnen, möchten den zwei-geteilten Fußgängerüberweg gefahrlos nutzen, um den Lebensmittelmarkt an der Speicherstraße aufzusuchen und ihre Einkäufe selbstständig erledigen zu können.
Inhalt
Antrag vom 11.10.2010, OF 702/1
Betreff:
Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und Speicherstraße
Der Magistrat möge veranlassen, dass die beiden Ampelanlagen am Fußgängerüberweg
der Hafen- und Speicherstraße mit einem akustischen Impulsgeber für Blinde und Seh-
behinderte ausgestattet werden. Blinde und Sehbehinderte müssen die Möglichkeit haben, diesen durch Autoverkehr stark frequentierten Straßenabschnitt gefahrlos und
barrierefrei nutzen zu können.
Begründung:
Blinde und Sehbehinderte, die im vorderen Gutleutviertel wohnen, möchten den zwei-geteilten Fußgängerüberweg gefahrlos nutzen, um den Lebensmittelmarkt an der Speicherstraße aufzusuchen und ihre Einkäufe selbstständig erledigen zu können.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 702/1Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010OMOM 4662Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2011STST 279Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeStellungnahme
- 6. September 2011Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1018Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte an der Kreuzung von Hafen- und SpeicherstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme