Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Heinz-Herbert-Karry-Straße. Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation und der zu erwartenden hohen Verkehrsstärke nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Anregung abgelehnt.
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Heinz-Herbert-Karry-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße12.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Heinz-Herbert-Karry-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") geschieht grundsätzlich nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - hier zu § 26 StVO - und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Letztere bestimmen die erforderlichen örtlichen (2.2) und verkehrlichen (2.3) Voraussetzungen. Als verkehrliche Voraussetzung für die Anlage eines Fußgängerüberweges gilt eine Verkehrsstärke von mindestens 50 Fußgänger:innen und 200 Kraftfahrzeugen je Stunde (2.3 Absatz 2, Tabelle 2 R-FGÜ). Zur Feststellung der Verkehrsstärke bedarf es regelmäßig einer Verkehrszählung.
Auf Grund der andauernden Baumaßnahmen im Bereich der Wilhelmshöher Straße, stellt die aktuelle Verkehrssituation vor Ort eine Ausnahmesituation da. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist bei dem dort regulär auftretenden hohen Verkehrsaufkommen davon auszugehen, dass ein FGÜ nicht einrichtbar ist.
Darüber hinaus wird auf die ortsfeste Lichtzeichenanlage zwischen der Straße Im Heimgarten und der Eschweger Straße verwiesen, die das sichere Überqueren des Fußverkehrs im Bereich der Heinz-Herbert-Karry-Straße gewährleistet.
Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.
Anlage _Schreiben_Aenderung (ca. 41 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2023OFOF 459/11Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2023OMOM 3995Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger StraßeDirektanregung
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 276Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab