Grüngürtelpark Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 274
Betreff: Grüngürtelpark Nieder-Eschbach Die Anfang der 90er Jahre formulierten Planungsinhalte für den GrünGürtelpark Nieder-Eschbach wurden aktuell und vor dem Hintergrund der realisierten Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt. Als Ergebnis hält es der Magistrat für sinnvoll, auf die Anlage eines großen Teils der ursprünglich vorgesehenen öffentlichen Parkflächen zu verzichten und so die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten. Die neuen Überlegungen sollen in einem Rahmenplan dargestellt und zum Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen bei Umsetzung der Maßnahmen hält der Magistrat die Durchführung einer Planungswerkstatt nicht für erforderlich. Die noch formulierten Ziele sollen -wie schon bisher- im Zuge eines freiwilligen Verkaufs der Flächen realisiert werden. Ein Schutz der Flächen im Umgriff des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach ist bereits heute über die Lage im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt" und die Vorgaben für das Überschwemmungsgebiet des Eschbachs gewährleistet. Von daher ist es nicht notwendig, die Maßnahme "Planung GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" in das Investitionsprogramm aufzunehmen und mit Mitteln auszustatten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2013OFOF 193/15Haushalt 2014 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Grüngürtelpark Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. September 2013EAEA 247Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Grüngürtelpark Nieder-EschbachEtatanregung
- 21. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 274Grüngürtelpark Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab