Parkverbot am "GelaGarten"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Parksituation am GelaGarten erkannt und eine Haltverbotszone eingerichtet, um das illegale Parken zu verhindern. Es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen, da bereits geeignete Maßnahmen umgesetzt wurden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist die regelungsbedürftige Parksituation im Bereich des "GelaGartens" bekannt. Deshalb wurde am 11. Oktober 2023 die Einrichtung einer Haltverbotszone auf einer Länge von ca. 20 m angeordnet.
Geländer können nicht ohne Weiteres in der Fahrbahn installiert werden. Nötig hierfür wären zusätzliche Sperrflächen. Da bereits geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Parkens von Fahrzeugen ergriffen wurden, wird bis auf Weiteres auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2023OMOM 4346Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines FußgängerüberwegsDirektanregung
- 21. September 2023OFOF 509/11Parkverbot am GelaGartenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023OMOM 4546Parkverbot am „GelaGarten“Direktanregung
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 268Parkverbot am „GelaGarten“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab