Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 266
Betreff: Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg Der nördliche Zugang zum "Kleinen Einkaufszentrum" ist grundsätzlich über seine gesamte Breite als Feuerwehrzufahrt ausgeschildert. Somit ist in diesem Bereich das Parken von Fahrzeugen untersagt. Akute Verkehrsverstöße können mittels des Verkehrssicherheitstelefons, welches von montags bis freitags von 07:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr besetzt ist, unter der Rufnummer 069 / 212 36360 bekannt gegeben werden. Derzeit befindet sich auf der Seite des Gebäudes mit der Hausnummer 6b eine ca. 2,00 Meter breite Absenkung. Im Fahrbahnbereich vor dieser Absenkung wurde kürzlich eine Grenzmarkierung zur zusätzlichen Verdeutlichung des bestehenden Halte- und Parkverbots aufgebracht. Der übrige Bereich weist bereits einen geringen Bordvorstand mit 5-7 cm auf. Aus vorgenannten Gründen sieht der Magistrat von einer baulichen Veränderung der betreffenden Örtlichkeit ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2017OFOF 180/8Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2017OMOM 2290Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer WegDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 266Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab