Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Schulwegsicherung in Griesheim-Nord. Es wird festgestellt, dass die Schulleitung keine Probleme von Seiten der Eltern gemeldet hat, weshalb keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Schulwegsicherheit ist in Hessen die Schulleitung zuständig. Die Recherche des Magistrats bei der Schulleiterin hat ergeben, dass es von Seiten der Eltern keine Hinweise auf die in der Anregung genannten Probleme gibt. Besondere Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers sind somit nicht nötig. An den genannten Einmündungen führt die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig Kontrollen durch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2020OFOF 1362/6Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020OMOM 6483Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-NordDirektanregung
- 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 264Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab