Tiefe Haltebuchten
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 256
Betreff: Tiefe Haltebuchten Die vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Wirtschaftstages angeregte Änderung der Parkordnung lässt sich nach eingehender Prüfung leider nicht verwirklichen, da dies der generellen Regelung des § 12 Absatz 3 Nummer 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Halten und Parken" widersprechen würde. Hiernach ist das Parken dann unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Dieses träte ein, wenn der Anregung vollumfänglich gefolgt würde. Nach Auffassung des Magistrats birgt die angeregte Regelung außerdem ein erhebliches Konfliktpotenzial für die Verkehrsteilnehmer, da eine eindeutige und widerspruchsfreie Beschilderung und Markierung nur mit besonderen, dies meint mit einer nicht StVO-konformen Beschilderung zu vermitteln wäre. Aus den vorgenannten Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2014OFOF 811/9Tiefe HaltebuchtenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
- 11. September 2014OMOM 3428Tiefe HaltebuchtenDirektanregung
- 16. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 256Tiefe HaltebuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab