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Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Hebelstraße. Es wird festgestellt, dass die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs aufgrund des Verkehrsaufkommens und der baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Der Magistrat sieht derzeit keine weiteren Maßnahmen in der Hebelstraße vor.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hebelstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Hebelstraße befindet sich innerhalb einer Tempo-30 Zone. In solchen sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig. In Einbahnrichtung verläuft der Fahrradverkehr im Mischverkehr und ist somit gleichberechtigt. Die Straße ist für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße freigegeben. Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen (VZ) 325 StVO eignet sich gemäß § 42 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) nicht zur Beruhigung und Reduktion des Verkehrs. Im Gegenteil. Ein Verkehrsberuhigter Bereich kann nur eingerichtet werden, wenn es sich um einen Bereich handelt, der von "sehr geringem Verkehr frequentiert" ist. Darüber hinaus muss eine überwiegende Aufenthaltsqualität durch die bauliche Ausgestaltung gegeben sein. Hieraus muss der Eindruck entstehen, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die bauliche Situation einerseits und das vom Ortsbeirat geschilderte Verkehrsaufkommen andererseits spricht explizit gegen die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs. Die Gehwege in der Hebelstraße sind circa 3,0 Meter (nördlich), beziehungsweise circa 2,50 Meter (südlich) breit und damit gemäß der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) richtlinienkonform. Bezogen auf weite Teile des Nordends ist dies überdurchschnittlich. Der Bereich vor dem Gehweg der I. E. Lichtigfeld-Schule wurde aufgrund der erhöhten Sicherheitsansprüche, bedingt durch die Nutzung als Schule der jüdischen Gemeinde, abgepollert. Dies schützt den Fußverkehr in diesem Abschnitt. Anzumerken ist auch, dass die Hebelstraße nicht als offizieller Schulweg geführt ist. Diese werden durch die Schule selbst festgelegt. Die Hebelstraße befindet sich in der Parkraumbewirtschaftungszone 22 und wird regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. In diesem Jahr wurden, insbesondere in dem genannten Abschnitt, insgesamt 202 Verwarnungen ausgestellt. Der überwiegende Teil der Verwarnungen bezieht sich auf die Bewohnerregelung. Daten aus Geschwindigkeitsüberwachungen liegen nicht vor. Die Länge der Messstrecke ist mit unter 100 Meter zu gering, so dass keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund sind aktuell keine weiteren Maßnahmen in der Hebelstraße vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2022OFOF 294/3Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der HebelstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Juli 2022OMOM 2529Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der HebelstraßeDirektanregung
  3. 31. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 2551Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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