Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Buslinie 39, die eine wichtige Verbindung in Frankfurt darstellt. Änderungen an der Linienführung sind erst nach der Inbetriebnahme der U-Bahn-Linie U5 zum Frankfurter Berg möglich, um Doppelbedienungen und Überlastungen zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weilbrunnstraße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Buslinie 39 ist eine wichtige stadtteilverbindende Querverbindung in West-Ost-Richtung und stellt eine Verbindung zwischen den U-Bahn-Stationen Ginnheim (Linien U1, U9), Hügelstraße (Linien U1, U2, U3 und U8) und Preungesheim (Linie U5) her. Das im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP) vorgesehene Konzept sieht vor, diese Verbindungsfunktion zu erhalten, allerdings soll die Buslinie 39 von Westen her kommend ab der Haltestelle August-Schanz-Straße/Dachsberg alternierend in zwei Linienäste aufgeteilt werden. Zum einen fährt die Linie 39 wie bisher nach Berkersheim und zum anderen stellt sie mit dem neuen Linienast zum Gravensteiner-Platz die Anbindung des Neubaugebietes Frankfurter Bogen an die U-Bahn-Station Preungesheim sicher. Letztere wird dann nicht mehr durch die Buslinie 63 erbracht, da diese (mit Ausnahme von Schülerfahrten) im Rahmen der Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 zum Frankfurter Berg eingestellt wird. Vor diesem Hintergrund sind Änderungen an der Buslinie 39 - wenn überhaupt - erst möglich und sinnvoll, wenn die Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg in Betrieb geht.
Eine vorzeitige Führung der Linie 39 über den Gravensteiner-Platz würde zu einer Doppelbedienung des bereits mit der Straßenbahnlinie 18 sehr gut an den ÖPNV angebundenen Neubaugebiets führen. Die engen Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Frankfurter Bogen würden zusätzlich zur Buslinie 63 mit zahlreichen weiteren Busfahrten der Linie 39 belastet werden, sodass Probleme letztendlich nur verlagert würden. Eine Einstellung der Buslinie 63 wiederum ist - wie oben erläutert - erst mit der Verlängerung der Linie U5 möglich.
Vor diesem Hintergrund kann eine Änderung der Linienführung bis zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 nicht umgesetzt werden. Im Rahmen der perspektivischen Busnetzplanung wird die Anregung des Ortsbeirates einer Direktanbindung Berkersheims an den Gravensteiner-Platz jedoch grundsätzlich einbezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022OFOF 351/10Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und WeilbrunnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2022OMOM 2462Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und WeilbrunnstraßeDirektanregung
- 24. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2510Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und WeilbrunnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab