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Frankfurter Westen: Abhilfe für zugeparkte oder ansonsten blockierte Fahrradwege

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat erkennt die Problematik der zugeparkten Fahrradwege im Frankfurter Westen an und plant Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Die Erhöhung der Sanktionshöhe für Parkverstöße soll die Verkehrsmoral verbessern und die Radverkehrsanlagen freihalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Dem Magistrat - Städtischen Verkehrspolizei - ist bewusst, dass es wichtig ist, dass die Radverkehrsanlagen den Radfahrenden uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Daher liegt eine der Prioritäten eindeutig auf der Überwachung von Radverkehrsanlagen.

Die massenweise auftretenden Parkverstöße können mit repressiven Mitteln jedoch nicht unterbunden werden. Dafür ist zum einen die Sanktionswahrscheinlichkeit, reglementiert durch die personelle Ausstattung der Städtischen Verkehrspolizei und zum anderen war bislang die Sanktionshöhe zu gering. Die Verwarnung hatte somit keine abschreckende Wirkung mehr, wurde billigend in Kauf genommen und führte somit stadtweit zu einem hohen Beschwerdeaufkommen, welches mit der Verkehrsüberwachung nur schwer zu bewältigen ist.

Eine Kontrollintensität die geeignet wäre, die massenhaft auftretenden Parkverstöße zu verhindern ist personell weder in den westlichen Stadtteilen, noch im übrigen Stadtgebiet möglich. Mit ursächlich ist auch das extrem hohe Verkehrsaufkommen mit meist ausgelastetem Parkraum.

Abzuwarten bleibt, ob der überarbeitete und neue Bußgeldkatalog, der für Parkverstöße im Bereich von Gehwegen oder Radverkehrsanlagen eine deutliche Steigerung der Sanktionshöhe vorsieht, den gewünschten Effekt auf die Verkehrsmoral haben wird.

Zu 2.:

Die Radverkehrsflächen in den Außenbereichen werden im Rahmen der allgemeinen Streifen kontrolliert. Sofern dabei eine Behinderung des Radverkehrs festgestellt wird, werden die entsprechenden Behörden und Abteilungen informiert. Gezielte Kontrollen bezüglich der genannten Vorkommnisse, werden seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht durchgeführt.

Zu 3.:

Parkverstöße werden sanktioniert, gegebenenfalls auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet.

Zu 4.:

Der Einsatzbereich der Fahrradstaffel der Städtischen Verkehrspolizei konzentriert sich auf die Innenstadt (innerhalb des Alleenrings). Nach Rückfrage bei der Fahrradstaffel der Landespolizei kann mitgeteilt werden, dass keine Erhebung erfolgt, zu welchem Zeitpunkt welcher Stadtteil durch die Streifenbesetzung bedient wird. Eine Präsenz in diesen Stadtteilen erfolgt unregelmäßig.

Zu 5.:

Eine in einzelnen Stadtteilen durchgeführte dauerhafte Erhöhung der Kontrollintensität führt bei unveränderter Personalsituation immanent zur Reduzierung in anderen Teilen. Dessen ungeachtet werden immer wieder und weiterhin Sonderkontrollen im Frankfurter Westen durchgeführt.

Abschließend wird mitgeteilt, dass sich das Radverkehrskonzept für die westlichen Stadtteile derzeit in der Erstellung befindet. Die Verhinderung zugeparkter oder versperrter Rad- und Gehwege spielt in der Planung zukünftiger Rad- und Fußverkehrsanlagen eine bedeutende Rolle.

Vor allem die Sicherstellung von freien Lauf- und Radfahrachsen, sowie dem barrierefreien Zugang zu Wegen, Gebäuden und Einrichtungen (z.B. Radabstellanlagen, Haltestellen etc.) wird zu jeder Zeit angestrebt. So auch bei den Maßnahmen, die aus dem Radverkehrskonzept hervorgehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2021OFOF 161/6Frankfurter Westen: Abhilfe für zugeparkte oder ansonsten blockierte FahrradwegeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. September 2021VV 134Frankfurter Westen: Abhilfe für zugeparkte oder ansonsten blockierte FahrradwegeAnfrage
  3. 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 24Frankfurter Westen: Abhilfe für zugeparkte oder ansonsten blockierte Fahrradwege
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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