Frauenhoftor: Mülleimer und Müllcontainer vor den Gebäuden entfernen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 245
Betreff: Frauenhoftor: Mülleimer und Müllcontainer vor den Gebäuden entfernen Die Überprüfung durch den Magistrats hat ergeben, dass die Müllcontainer nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf privatem Gelände des Grundstückseigentümers stehen. Eine rechtliche Handhabe zur Verpflichtung des Grundstückseigentümers seine Abfallbehälter auf einen anderen Standplatz, hinter oder neben das Gebäude zu verlegen, besteht leider nicht. Der Magistrat regt an, dass sich der Ortsbeirat direkt mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzt um evtl. eine einvernehmliche freiwillige Lösung der Problematik zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2017OFOF 622/5Frauenhoftor und linke Seite der Frauenhofstraße: Mülleimer und Müllcontainer vor den Gebäuden entfernen und gleichzeitig Parkplätze schaffenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. November 2017OMOM 2343Frauenhoftor: Mülleimer und Müllcontainer vor den Gebäuden entfernenDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 245Frauenhoftor: Mülleimer und Müllcontainer vor den Gebäuden entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab