Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet "Leuchte"
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine Lichtfarbe zu verwenden, die den Anforderungen des Insektenschutzes entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass es keine wirklich insektenfreundliche Beleuchtung gibt, da auch als solche bezeichnete Farbspektren Insekten anziehen können. Das erwartete Ergebnis ist eine umweltfreundliche Straßenbeleuchtung, die den Insektenschutz berücksichtigt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es kommt eine Lichtfarbe zum Einsatz, die den Anforderungen des Insektenschutzes entspricht. Ergänzen möchte der Magistrat, dass es eigentlich keine im Wortsinne "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung gibt. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder -verträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an - beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auswirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2022OFOF 119/16Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 5. Juli 2022OMOM 2486Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“Direktanregung
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2454Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab