Reinigungsfrequenz am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" erhöhen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Reinigungsfrequenz am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" nicht zu erhöhen, da die wilden Ablagerungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Eine einmalige Reinigung wurde bereits beauftragt, und es besteht keine Notwendigkeit, die Reinigungsklasse zu ändern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Verkehrsflächen des genannten Park-and-ride-Parkplatzes werden entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse I (Oberer Kalbacher Weg) einmal wöchentlich - in der Regel freitags - von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH gereinigt.
Da sich die wilden Ablagerungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden, besteht nach Auffassung des Magistrats keine Notwendigkeit, die Reinigungsklasse zu Lasten aller angrenzenden Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer zu erhöhen. Der Magistrat hat bereits eine entsprechende einmalige Reinigung beauftragt.
Gerne können Auffälligkeiten auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder den zuständigen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung (E-Mail: bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de) gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022OFOF 359/10Reinigungsfrequenz am Park-and-ride-Parkplatz „Kalbach“ erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2022OMOM 2477Reinigungsfrequenz am Park-and-ride-Parkplatz „Kalbach“ erhöhenDirektanregung
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2440Reinigungsfrequenz am Park-and-ride-Parkplatz „Kalbach“ erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab