Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8
Stellungnahme des Magistrats
Die wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils. Die Zuständigkeit zur städtischen Versorgung von Arztpraxen liegt jedoch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Somit wird auch die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch die KVH geregelt, die die Versorgung der Versicherten sicherstellt und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür übernimmt, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Ein nach Postleitzahlen aufgeschlüsselter Überblick der vorhandenen Praxen ist auf der Webseite https://www.kvhessen.de/ einzusehen. Die Entscheidung über die Zulassung liegt allein bei der KVH. Der Magistrat verfügt über keine Instrumente, in diese Zuständigkeit einzugreifen, hat sich jedoch bereits in mehreren Schreiben an die KVH gewandt mit der Bitte um Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums sowie der teilweisen Mitversorgung des Umlandes bei der Bedarfsplanung. Im November 2023 hat im Gesundheitsamt ein gemeinsamer Termin stattgefunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Ortsbeiräte und der KVH zur Erörterung der aktuellen Situation. Alle Fragen konnten dort direkt an den Vertreter der KVH gestellt werden.