Raum für alle im neuen Rebstockpark
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zum Rebstockpark abgegeben, in der die Nutzung der Grünanlage und die Regeln für Fußgänger und Radfahrer erläutert werden. Ziel ist es, ein friedliches Miteinander zu fördern und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Wilhelmine-Reichard-Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Böllerverbot durchsetzen - jetzt!09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern09.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang10.07.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wilhelmine-Reichard-Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Wilhelmine-Reichard-Weg ist bereits ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 240).
Als öffentliche Grünanlage dient der Rebstockpark als Ruhezone innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung sowie zum Teil darüber hinaus (beispielsweise durch Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung. Bei der Benutzung der Grünanlagen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Benutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Gemäß der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main ist das Fahrradfahren in den öffentlichen Grünanlagen nur unter der Voraussetzung der Rücksichtnahme gegenüber Fußgänger:innen geduldet. Die Benutzung von E-Scootern ist in öffentlichen Parkanlagen verboten.
Um ein friedliches Miteinander deutlich zu kommunizieren, wird der Magistrat an den Haupteingängen des Rebstockparks eine Beschilderung mit Hinweisen zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage und dem Hinweis zum E-Scooter-Verbot anbringen.
Zudem prüft der Magistrat, ob weitere Maßnahmen umgesetzt werden können. Da hier noch ämterübergreifende Abstimmungen notwendig sind, bedauert der Magistrat, in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2022OFOF 382/2Raum für alle im neuen RebstockparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Mai 2022OMOM 2253Raum für alle im neuen RebstockparkDirektanregung
- 14. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2421Raum für alle im neuen RebstockparkStellungnahme
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1092Raum für alle im neuen RebstockparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab