Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2412
Betreff: Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule Vorläufige Stellungnahme: Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen können jedoch in der Form bestehen, dass eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht werden muss. Daher hat der Magistrat eine Verkehrszählung in diesem Bereich in die Wege geleitet. Das Resultat liegt bisher noch nicht vor. Erst wenn das Ergebnis der Verkehrszählung vorliegt, entscheidet der Magistrat über die Einrichtung eines Fußgängerüberweges.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 817/10Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. September 2019OMOM 5093Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer SchuleDirektanregung
- 20. Dezember 2019Sie sind hierSTST 2412Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1243Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab