Mehr Baumpflanzungen im Ortsbezirk 10
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2400
Betreff: Mehr Baumpflanzungen im Ortsbezirk 10 Bei allen Vorhaben im Bereich des Neu- und Umbaus nimmt der Magistrat die Planung von Bäumen vor. Dabei wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, so viele Baumpflanzungen wie möglich umzusetzen. Für die Festlegung von möglichen Baumstandorten muss zunächst eine Trassenprüfung erfolgen. Im weiteren Verlauf müssen die vorhandenen Bestände, wie z. B. Gebäude, Parkplätze, Wegeführung, sowie klimatische Bedingungen berücksichtigt werden. Diese Prüfungen sind sehr aufwändig, weshalb nur für jeweilige Straßenzüge bzw. für ein bestimmtes Bauvorhaben die Festlegung für Baumstandorte erfolgen kann. Weiterhin nimmt die Stadt für den jeweiligen Standort eine sorgfältige Auswahl an Bäumen gemäß Frankfurter Baumliste vor. Die Entscheidung richtet sich nach den derzeitigen und zukünftigen prognostizierten klimatischen Bedingungen, welche am jeweiligen Standort vorherrschen. Der Magistrat ist bestrebt die Pflege und Bewässerung von neu gepflanzten Stadtbäumen mehrjährig aufrecht zu erhalten. Dadurch soll die größtmögliche Vitalität des jeweiligen Baumes erreicht werden. Wenn Bäume durch Bauvorhaben ihren Standort nicht beibehalten können, wird die Anzahl der Bäume in ihrer Stückzahl ersetzt. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Neupflanzungen so nah wie möglich am ursprünglichen Standort vor zu nehmen. Für den Umbau der U-Bahn-Linie U 5 gibt es noch keine abschließende Planfeststellung. Es kann daher noch keine Aussage getroffen werden, welche Bäume in welcher Anzahl gefällt werden müssen. Im Rahmen der Planfeststellung wird es einen landschaftspflegerischen Begleitplan geben, in welchem die Eingriffe auf die Bäume bewertet und der Ausgleich festlegt wird. Dabei gilt, dass alle gefällten Bäume in ihrer Stückzahl und möglichst standortnah ersetzt werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2017OFOF 292/10Mehr Baumpflanzungen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2017VV 447Mehr Baumpflanzungen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 7. August 2017STST 1426Mehr Baumpflanzungen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2400Mehr Baumpflanzungen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab