Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Errichtung eines weiteren Gymnasiums in den Günthersburghöfen, um den Bedarf an Schulplätzen in der Bildungsregion Ost zu decken. Dies erfolgt im Rahmen des integrierten Schulentwicklungsplans 2020-2029, der die Entwicklung der Schulen in Frankfurt am Main vorantreibt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit dem integrierten Schulentwicklungsplan 2016-2020 hat die Stadtverordnetenversammlung die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit Oberstufe in der Bildungsregion Ost zum Schuljahr 2020/2021 beschlossen. Im aktuell vorliegenden Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029 ist der Bedarf für die Errichtung eines weiteren vierzügigen Mittelstufengymnasiums in der Bildungsregion Ost zum Schuljahr 2023/2024 dokumentiert.
Der Magistrat ist derzeit in Abstimmung zum Standort des Gymnasiums in den Günthersburghöfen und wird zu den weiteren Entwicklungen berichten. Dabei wird er die Anregungen des Ortsbeirates berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2021OFOF 197/3Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 18. Februar 2022OMOM 1748Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planenDirektanregung
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 2383Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab