Verbesserungen an der Straßenbahnhaltestelle "Friedberger Platz" stadteinwärts
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 237
Betreff: Verbesserungen an der Straßenbahnhaltestelle "Friedberger Platz" stadteinwärts
Begründung:
Zu 1.: Eine farbliche Markierung des Haltestellenbereichs ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zulässig.
Zu 2.: Da der Gleiskörper im Bereich der Haltestelle stadteinwärts nicht abmarkiert ist, wird er von der Straßenbahn und dem Individualverkehr gemeinsam genutzt. Zur Sicherung der ein- und aussteigenden Fahrgäste erfolgt die Aktivierung der sogenannten Haltestellenzeitinsel erst wenige Meter vor dem Zeitinselsignal. Damit ist sichergestellt, dass kein vor Rot haltendes Kraftfahrzeug die nachfolgende Straßenbahn behindert und diese problemlos in den Haltestellenbereich einfahren kann. Deshalb ist ein Vorziehen des Zeitinselsignals nicht möglich.
Zu 3.: Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen wird im Stadtgebiet sukzessive vorangetrieben. Die Priorisierung der auszubauenden Haltestellen erfolgt durch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, traffiQ. Planungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit an der Haltestelle "Friedberger Platz" belaufen sich auf Zeiträume nach 2021.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2017OFOF 317/3Verbesserungen Straßenbahnhaltestelle Friedberger Platz stadteinwärtsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2017OMOM 2308Verbesserungen an der Straßenbahnhaltestelle „Friedberger Platz“ stadteinwärtsDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 237Verbesserungen an der Straßenbahnhaltestelle "Friedberger Platz" stadteinwärtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab