Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45
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Neues zu Ernst-Kahn-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320
Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen werden die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen erneuert. Die Markierungsarbeiten erfolgen entsprechend der Witterungsverhältnisse. Im Kurvenbereich selbst gilt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) absolutes Haltverbot. Eine Erweiterung der Sperrflächen ist in diesem Fall entbehrlich, zumal diese Erweiterung in die Querung für zu Fuß Gehende und Radfahrende (abgesenkter Bordstein) hineinragen würde. Jeweils links und rechts der Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage "3a" besteht die Möglichkeit, zur Verdeutlichung jeweils einen Parkwinkel anzubringen. Die Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage "3b" ist beidseitig bereits mit einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 StVO) versehen. Auf weitere Markierung oder Beschilderung kann daher verzichtet werden. Der Magistrat prüft den betreffenden Fahrbahnbelag. Erforderliche Unterhaltungsarbeiten werden im Anschluss eingeleitet. Die Straßenleuchte wird versetzt. Der betroffene Straßenabschnitt der Ernst-Kahn-Straße wird kontrolliert. Die Straßenschilder werden gegebenenfalls ergänzt, erneuert bzw. vorhandene Schilder neu ausgerichtet. Eine mobile Beschilderung im Bereich der Stichstraße ist dem Magistrat nicht bekannt und wurde nicht angeordnet. Die Ernst-Kahn-Straße wird bereits durch die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwacht. Bei den Kontrollen werden die festgestellten Parkverstöße geahndet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 468/8Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2019OMOM 5072Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45Direktanregung
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2320Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab