Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2319
Betreff: Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichern Der Bahnübergang ist bereits mit Verkehrszeichen (VZ) 151 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (unbeschrankter Bahnübergang) und 50m-Zusatzbeschilderung ordnungsgemäß beschildert. Es besteht keine Notwendigkeit der Radfahrenden, am Bahnübergang abzusteigen. Deshalb besteht auch kein Bedarf, ein dementsprechendes Schild anzubringen. Auch alle weiteren vorgeschlagenen Warnhinweise sind nicht StVO-konform und daher nicht umsetzbar. Zur Verdeutlichung wird zusätzlich zum vorhandenen VZ 151 StVO eine einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (50m) (VZ 162-11 StVO) jeweils aus beiden Richtungen am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019OFOF 466/8Bahnübergang zwischen „Wiesenau“ und „Niederursel“ besser sichernOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 12. September 2019OMOM 5070Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichernDirektanregung
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2319Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab