Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten!
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316
Betreff: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Die geplante Ortsrandstraße soll sowohl der äußeren Erschließung des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal", als auch der Entlastung der Ortslage Bonames von Durchgangsverkehren zwischen Harheim/Nieder-Erlenbach und der A 661 bzw. den Siedlungsbereichen westlich der A 661 dienen. Gleichwohl soll die Ortsrandstraße mit einer höhengleichen Gleisquerung keine übermäßige Attraktivität für Verkehrsbeziehungen zwischen der B 3 (Bad Vilbel-Massenheim) und der A 661 entwickeln, um eine zusätzliche Verkehrsbelastung des angrenzenden Straßennetzes zu vermeiden. Für Verkehrsbeziehungen, wie z. B. aus Harheim in Richtung Frankfurter Berg, die heute über die Homburger Landstraße erfolgen, stellt die Ortsrandstraße keine Alternative dar. Eine Maßnahmenkombination, die zur generellen Entlastung der Ortslage Bonames führt, lässt sich aus den Maßnahmen des Gesamtverkehrsplans derzeit nicht ableiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Verkehrsbelastung aus dem Quell- und Zielverkehr der bereits ansässigen Bonameser Bevölkerung resultiert. Entsprechend dem Bericht des Magistrats vom 20.08.1999, B 551, wurde die Machbarkeit eines höhengleichen Bahnüberganges mit positivem Ergebnis untersucht und in die Planung eingearbeitet. Des Weiteren wurde eine niveaufreie Gleisquerung in Form einer Unter- bzw. Überführung der Ortsrandstraße aus städtebaulichen Gründen und wegen der unverhältnismäßig höheren Bau- und Unterhaltungskosten verworfen. Im Übrigen sei auf den Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014, verwiesen, mit dem der Magistrat seinen politischen Willen für den schienengleichen Bahnübergang zum Ausdruck gebracht und festgeschrieben hat. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat daher keine Veranlassung, die derzeit bekannte Planung in Frage zu stellen und eine niveaufreie Gleisquerung zu favorisieren. Er wird deshalb die derzeit bekannte Straßenplanung mit niveaugleichem, beschranktem Übergang der U-Bahntrasse nach wie vor weiterverfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2017BB 100Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten!Magistratsbericht
- 2. Mai 2017OFOF 281/10Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehaltenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Mai 2017OAOA 152Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100Anregung
- 19. Mai 2017OFOF 103/15Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2017OAOA 157Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100Anregung
- 24. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 2316Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab