Chinesischer Garten im Bethmannpark
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2300
Betreff: Chinesischer Garten im Bethmannpark Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist fest entschlossen, den Chinesischen Garten und die geschädigten Gebäude wieder im früheren Zustand herzurichten. Das Grünflächenamt und das Hochbauamt kümmern sich intensiv um die Instandsetzung. Es gab bereits mehrere Termine mit der Brandversicherung und dem für den Wiederaufbau beauftragten Architekten, der bereits 2007 die Gebäudesanierung betreut hat. Mit der Firma aus Peking wurde bereits Kontakt aufgenommen. Eine Delegation der Firma wird voraussichtlich Ende November 2017 nach Frankfurt kommen, um ein Angebot zum Wiederaufbau zu erstellen. Das weitere Verfahren wird entsprechend der Sanierung im Jahr 2007 erfolgen. Aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme und insbesondere der Rahmenbedingungen (Visa, Aufenthaltsrecht, Unterbringung, EU-Recht, Arbeitsrecht, Vorproduktion etc.) wird mit einer gesamten Laufzeit der Maßnahme nicht unter zwei Jahren gerechnet. Die Wiedereröffnung des Chinesischen Gartens wird voraussichtlich frühestens im Frühsommer 2019 erfolgen. Die Finanzierung für die Wiedererrichtung der Gebäude ist auf Grundlage der Versicherungsbedingungen durch die Brandversicherung gedeckt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017OFOF 254/3Chinesischer Garten im BethmannparkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. August 2017OMOM 2067Chinesischer Garten im BethmannparkDirektanregung
- 20. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2300Chinesischer Garten im BethmannparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab