Projekt Seniorenpflegeheim im Hammarskjöldring 73 (ehemaliges Einkaufszentrum)
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2011, ST 227
Betreff: Projekt Seniorenpflegeheim im Hammarskjöldring 73 (ehemaliges Einkaufszentrum) Zu 1 Der Magistrat hat Verständnis für das Informationsinteresse des Ortsbeirates, jedoch ist weder die gewünschte Überlassung noch eine Einsicht in die Bauakten möglich. Eine Akteneinsichtnahme ist gem. § 29 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) lediglich am Verfahren Beteiligten vorbehalten. Wer Beteiligter im Sinne dieser Norm ist, ergibt sich aus § 13 HVwVfG. Ortsbeiräte gehören regelmäßig nicht zum Kreis der Einsichtsberechtigten. Da die Verfahrensbeteiligten einen ebenfalls normierten Anspruch auf Geheimhaltung gegenüber Dritten haben (§ 30 HVwVfG), kann dem Wunsch aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Zu 2 Das Vorhaben ist aus Mitteln der Wohnungsbauförderung nicht förderfähig. Es wurden vom Investor keine Fördermittel beantragt Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2010OFOF 705/8Projekt Seniorenpflegeheim im Hammarskjöldring 73 (ehemaliges Einkaufszentrum)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2010OMOM 4759Projekt Seniorenpflegeheim im Hammarskjöldring 73 (ehemaliges Einkaufszentrum)Direktanregung
- 2. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 227Projekt Seniorenpflegeheim im Hammarskjöldring 73 (ehemaliges Einkaufszentrum)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab