Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße / Glauburgstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2278
Betreff: Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße / Glauburgstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2016OFOF 101/3Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2016OMOM 925Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeDirektanregung
- 31. März 2017STST 676Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße/ GlauburgstraßeStellungnahme
- 20. November 2017Sie sind hierSTST 2278Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße / GlauburgstraßeStellungnahme
- 2. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1173Wiederanbringung der Uhr an der Ecke Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab