Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2260
Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Im Anschluss an den gemeinsamen Ortstermin wurden die Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Heddernheim Kirche", entsprechend den Abstimmungen, angepasst und in dieser Form auch weiterverfolgt. So konnten alle von den Vertretern der Kirchengemeinde und des Ortsbeirates als kritisch angesehenen Punkte gelöst werden. Eine Verschiebung der Haltestelle erscheint daher nicht mehr notwendig. Eine Verlegung könnte dennoch erfolgen, ist allerdings mit einer kompletten Neuplanung der Haltestelle verbunden. Im Fall einer Verlegung und der dadurch notwendigen Neuplanung könnte die Haltestelle nicht mehr im Rahmen des vorgesehenen Ausbauprogramms realisiert werden und würde in das nächste aufzustellende Programm fallen. Ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle wäre dann nicht mehr wie geplant in den Jahren 2019/2020 möglich und könnte erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2017OFOF 178/8Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer KirchstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2017VV 528Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer KirchstraßeAnfrage
- 20. November 2017Sie sind hierSTST 2260Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer KirchstraßeStellungnahme
- 7. Januar 2018OFOF 237/8Bushaltestelle Heddernheimer KirchstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2018OMOM 2685Bushaltestelle Heddernheimer KirchstraßeDirektanregung
- 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 783Bushaltestelle Heddernheimer KirchstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab