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Erprobung von Ladebordsteinen

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Erprobung von Ladebordsteinen abgelehnt, da die Stadt Frankfurt am Main keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant. Die Stadt Köln investiert hingegen in solche Infrastrukturen. Der Magistrat wird Anträge von gewerblichen Anbietern prüfen, sobald diese vorliegen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen, da die Stadt Frankfurt am Main gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 149, und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835) selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet. Im Gegensatz dazu investiert die Stadt Köln - auf die sich der Ortsbeirat in der Anregung bezieht - selbst in Ladeinfrastruktur.

Wenn gewerbliche Anbieter von E-Ladeinfrastruktur einen entsprechenden Antrag zur Erprobung stellen, wird der Magistrat diesen - auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Einbauten - prüfen. Zudem müssen städtebauliche und gestalterische Aspekte berücksichtigt werden. Auch gilt es, die Funktionsfähigkeit der Ladebordsteine bei Verschmutzung, Starkregen und winterlichen Wetterverhältnissen zu betrachten und entsprechend zu bewerten. Aktuell liegen keine Anträge für die Installation von Ladebordsteinen vor.

Die Mainova AG, die sich neben anderen Marktteilnehmern am Ausbau der Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main engagiert, teilte mit, dass sie den möglichen Einsatz von Bordstein-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main bewerten wird, sobald für das Pilotprojekt in Köln belastbare Erkenntnisse über das System vorliegen.

Bezüglich der von Seiten des Ortsbeirats beschriebenen Vorteile von Ladebordsteinen - "(...) ohne lange Kabel über Gehwege legen zu müssen, die als Stolperfallen gefährlich werden könnten." - weist der Magistrat ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Laden von Elektrofahrzeugen mittels Kabeln, die privat über öffentliche Flächen verlegt werden, um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die entsprechend geahndet wird. Das Verlegen von Ladekabeln im öffentlichen Verkehrsraum wäre theoretisch eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, die jedoch praktisch aus straßenrechtlichen, sicherheitstechnischen und haftungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2023OFOF 554/3Erprobung von LadebordsteinenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. Juli 2023OMOM 4270Erprobung von LadebordsteinenDirektanregung
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2259Erprobung von Ladebordsteinen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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