Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Verkaufsstände für Weihnachtsbäume im Oeder Weg auch in diesem Jahr zu genehmigen. Dies geschieht nach einer vorherigen straßenrechtlichen Prüfung der Standorte. Das erwartete Ergebnis ist die Fortführung des Weihnachtsbaumverkaufs an den bewährten Standorten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Im vergangenen Jahr wurden Verkaufsstände für Weihnachtsbäume im Oeder Weg genehmigt. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die entsprechenden Standorte auch in diesem Jahr wieder beantragt - und nach einer vorherigen straßenrechtlichen Prüfung - genehmigt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 5. Mai 2022VV 398Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)Anfrage
- 29. Juni 2023OFOF 548/3Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juli 2023OMOM 4266Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbietenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierSTST 2255Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbietenStellungnahme
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 726Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
- 20. Juni 2024OFOF 786/9Wasserhäuschen vor dem PredigerseminarOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab